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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite carbocheck.thuenen.de.

Barrierefreiheit dieser Internetseite


Das Johann Heinrich von Thünen-Institut ist bemüht, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, seinen Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Diese Internetseite wurde im Jahr 2014 erstellt und ist noch nicht komplett barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Die Seite wird derzeit überarbeitet und in Kürze relauncht. Für die relaunchte Website wird ein BITV-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Unsere PDF-Dokumente sind größtenteils nicht barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten beziehungsweise die Inhalte im HTML-Format einzustellen.

  • Unsere Videos sind größtenteils nicht barrierefrei. Es sind teilweise Untertitel vorhanden. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

  • Unsere interaktiven Grafiken und Landkarten sind nicht barrierefrei. Wir werden diese Inhalte zukünftig mit einem passenden Alternativtext versehen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 20.08.2020 erstellt bzw. überarbeitet.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns per Mail, Fax, Post oder telefonisch kontaktieren:

Johann Heinrich von Thünen-Institut

Bundesallee 50
38116 Braunschweig

Telefon: + 49 531 596 1003
Fax: + 49 531 596 1099

Mail: info@thuenen.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527 2805
Fax: +49 30 18 527 2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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